Öffentlich-rechtliches Fernsehen unter Creative-Commons-Lizenz

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Der Norddeutsche Rundfunk NDR stellt ausgewählte Beiträge aus den Magazin-Sendungen “Zapp” und “Extra 3″ unter einer Creative-Commons-Lizenz im Internet zur Verfügung. Die Wahl ist dabei auf die vergleichsweise restriktive BY-NC-ND-Version gefallen, was konkret bedeutet: Die Sendungen dürfen ausschliesslich zu nicht-kommerziellen Zwecken weiterverbreitet und nicht verändert werden.

Das Ganze ist offenbar nur ein Test. Doch eigentlich wäre das Modell nur konsequent: Da die Öffentlichkeit die Sendungen über Gebühren finanziert, sollte sie auch ein Nutzungsrecht an den Eigenproduktionen der öffentlich-rechtlichen Sender erhalten. Dies wäre zugleich ein starkes Argument in der ewigen Diskussion um die Radio- und Fernsehgebühren.

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