Weihnachtslieder mit Creative-Commons-Lizenz

Morgen kommt der Weihnachtsmann

Auch wer andächtig Weihnachtslieder singt ist nicht davor gefeit, eine Straftat zu begehen: Wenn jedes Jahr in der heimischen Stube, in der Schule oder an einem öffentlichen Adventssingen die traditionellen Lieder angestimmt werden, dann geschieht dies oft auf Basis von unerlaubt kopierten Noten. Das Liederbuch “Singen im Advent” schafft hier Abhilfe: Sein Inhalt darf nicht nur frei kopiert, sondern bei Bedarf auch verändert werden. Hierzu stehen die Noten nicht nur als PDF-Dateien, sondern auch im Format des Notensatzprogramms LilyPond zur Verfügung.

Creative Commons Showcases, Zürich

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Unter dem Titel Creative Commons Showcases werden am 23. Januar 2009 ab 21:00 Uhr im Zürcher Walcheturm erfolgreiche Projekte mit Creative-Commons-Lizenz vorgestellt und diskutiert. Dabei geht es um die Frage, welche Möglichkeiten solche Lizenzen bieten und warum sie für die Gesellschaft wichtig sind. Zu Gast ist unter anderem Paul Gerhard, der ehemaliger Direktor des BBC Creative Archive. Veranstaltungssprache ist Englisch.

Mit der Kultur-Flatrate gegen Raubkopien?

Elektrischer Reporter – Urheber 2.0: Was tun, wenn keiner kauft?

Wer die ersten paar Minuten dieser Episode von "Elektrischer Reporter" über Creative Commons hinter sich gebracht hat, wird mit einem interessanten Ansatz für die pauschale Abgeltung von urheberrechtlich geschütztem Material belohnt: die Kultur-Flatrate.

Jamendo: Freie Musik unter Creative Commons

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Die Musikgeschichte des frühen 21. Jahrhunderts ist geprägt durch den Kampf um die Nutzungsrechte von digitaler Musik: Hier die MP3-Generation, die seit Napster meint, dass Musik generell nichts kostet – dort die Plattenlabels, die ihre Rechte mit Rechtsanwälten und Kopierschutzmechanismen verteidigen, selbst wenn sie dadurch ihre loyale Kundschaft vergraulen.

In dieser Krise der nicht-materiellen Kulturgüter (die natürlich Texte, Bilder und Videos genauso betrifft) zeichnen sich heute zwei Lösungsansätze ab: Einerseits der Verkauf von nicht kopiergeschützter Musik zu akzeptablen Preisen über das Internet, wie es iTunes populär gemacht hat – und andererseits der freie Austausch von kostenloser Musik mit erweiterten Nutzungsrechten gemäss Creative Commons.

image Jamendo ist ein Vertreter der zweiten Gattung. Hier können Künstler ihre Aufnahmen einem breiten Publikum vorstellen, welches die Titel nicht nur kostenlos hören und herunterladen, sondern – je nach gewählter Lizenz – auch weitergeben oder gar in eigenen Aufnahmen verwerten darf. Das Portal ist nach allen Regeln der Web-2.0-Kunst gebaut. Die Musik, die man darauf findet, ist naturgemäss von gemischter Qualität: Von kreativen Querköpfen über talentierte Nachahmer und vielversprechende Nachwuchstalente bis hin zu hoffnungslos Untalentierten findet sich hier alles. Das ist manchmal sehr spannend, manchmal auch anstrengend, aber letztlich der Preis der Freiheit, und dank der Rating-Mechanismen der Plattform wird Gutes rasch an die Oberfläche gespült.

Öffentlich-rechtliches Fernsehen unter Creative-Commons-Lizenz

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Der Norddeutsche Rundfunk NDR stellt ausgewählte Beiträge aus den Magazin-Sendungen “Zapp” und “Extra 3” unter einer Creative-Commons-Lizenz im Internet zur Verfügung. Die Wahl ist dabei auf die vergleichsweise restriktive BY-NC-ND-Version gefallen, was konkret bedeutet: Die Sendungen dürfen ausschliesslich zu nicht-kommerziellen Zwecken weiterverbreitet und nicht verändert werden.

Das Ganze ist offenbar nur ein Test. Doch eigentlich wäre das Modell nur konsequent: Da die Öffentlichkeit die Sendungen über Gebühren finanziert, sollte sie auch ein Nutzungsrecht an den Eigenproduktionen der öffentlich-rechtlichen Sender erhalten. Dies wäre zugleich ein starkes Argument in der ewigen Diskussion um die Radio- und Fernsehgebühren.

Schweizer Version der Creative Commons Licence fertiggestellt

Nach zwei Draft-Versionen ist nun die Adaption der Creative Commons Licence an das Schweizer Recht abgeschlossen. Der offizielle Launch findet am 26. Mai 2007 im Rahmen des Tweakfest in Zürich statt. Nach dem Abschluss der eigentlichen juristischen Arbeit übergibt zudem Openlaw den Public Project Lead an den Verein Digitale Allmend; Openlaw bleibt aber Legal Project Lead. Weitere Informationen in der offiziellen Akündigung auf der Website von Creative Commons Switzerland.

Creative Commons – The Movie(s)

Lizenzen sind eine trockene Sache. Die folgenden Movies vermitteln auf eingängige Weise, was es bedeutet, ein urheberrechtlich geschütztes Werk unter eine Creative Commons Licence zu stellen – und warum das eine gute Sache ist.

Creativity always builds on the past

Dieses kurze Video ist gewissermassen ein Werbespot für Creative Commons: kurz und knackig, visuell vielfältig, dafür in den Argumenten sehr einfach. Es entstand im Rahmen des Creative Commons Moving Images Contest.

Creative Commons Video

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Alternative Freedom

Der Trailer zum Dokumentarfilm Alternative Freedom fasst zusammen, warum verschiedene Exponenten des öffentlichen Lebens für ein grundlegend neues Urheberrechtskonzept eintreten.

Alternative Freedom (Trailer)

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Elektrischer Reporter 13: Lawrence Lessig (Teil 1)

Rechtsprofessor Lawrence Lessig erklärt prägnant, warum das Urheberrecht des 20. Jahrhunderts für das 21. Jahrhundert nicht mehr taugt. Eines der schlagensten Argumente: Für uns alle ist es völlig selbstverständlich, dass wir beim Schreiben jemand anders zitieren dürfen (so lange wir das Zitat als solches deklarieren). Dadurch nehmen wir am kulturellen Austausch teil und entwicklen unsere Kultur weiter. Audiovisuelle Medien dagegen unterstehen einem rigorosen Kopierschutz – ein Foto, eine Tonaufnahme oder ein Video darf man nach heutigen Gesetzen nicht zitieren, sondern nur unter Lizenz wiedergeben.

Elektrischer Reporter 13: Lawrence Lessig

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Elektrischer Reporter 13: Lawrence Lessig (Teil 2)

Elektrischer Reporter 14: Lawrence Lessig (2)

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Open Music Contest: Jetzt bewerben!

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Der Open Music Contest ist weder eine Casting-Show noch ein fröhliches JeKaMi, sondern ein Musikwettbewerb, dessen Sieger auf einem Sampler verewigt werden. Das Besondere daran ist, dass alle eingereichten Songs einer Creative-Commons-Lizenz unterstehen müssen.

Organisiert wird der Wettbewerb vom Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Philipps-Universität Marburg, der prominente Supporter wie z.B. mp3.de, Chaos Computer Club, LinuxUser, LinuxTag oder netzpolitik.org mobilisieren konnte. Der Open Music Contest wird bereits zum dritten Mal durchgeführt.

Die Sampler der beiden ersten Jahre sind vergriffen, können aber selbstverständlich frei heruntergeladen werden – inklusive Druckvorlage für das Booklet und das CD-Label (OMC-Sampler Nr. 1, OMC-Sampler Nr. 2). Und natürlich wurde als Dateiformat für die einzelnen Tracks das freie Ogg-Vorbis benutzt.

Founders’ Copyright: 14 (oder 28) Jahre sind genug

Mit dem Founders’ Copyright lanciert Creative Commons eine neue Form der Lizenzierung von urheberrechtlich geschütztem Material: Texte, Bilder, Audio- und Videoaufnahmen, welche dem Founder’s Copyright unterstehen, sind zwar ganz normal geschützt, aber nur 14 Jahre lang (statt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, wie es das US-Copyright-Gesetzt vorsieht). Optional kann der Urheber sein Urheberrecht um weitere 14 auf total 28 Jahre verlängern.

Dies ist keine neue Erfindung – im Gegenteil: Es entspricht dem, was im ersten US-Copyright-Gesetzt von 1790 festgeschrieben wurde. Creative Commons empfindet diese beschränkte Frist als die fairere Lösung:

“The Framers of the U.S. Constitution understood that copyright was about balance — a trade-off between public and private gain, society-wide innovation and creative reward. […] We want to help restore that sense of balance — not through any change to the current laws — but by helping copyright holders who recognize a long copyright term’s limited benefit to voluntarily release that right after a shorter period.”