Mit der Kultur-Flatrate gegen Raubkopien?

Elektrischer Reporter – Urheber 2.0: Was tun, wenn keiner kauft?

Wer die ersten paar Minuten dieser Episode von "Elektrischer Reporter" über Creative Commons hinter sich gebracht hat, wird mit einem interessanten Ansatz für die pauschale Abgeltung von urheberrechtlich geschütztem Material belohnt: die Kultur-Flatrate.

International Music Score Library Project geht wegen potentiellem Rechtsstreit offline

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Das International Music Score Library Project IMSLP hat seinen Betrieb eingestellt, nachdem der Verlag Universal Edition Copyright-Verletzungen geltend gemacht hatte und vom IMSLP in einer Unterlassungsaufforderung geeignete Gegenmassnahmen verlangte. Das IMSLP sammelte Scans von Musiknoten, deren Copyright abgelaufen ist, und nutzte dazu die MediaWiki-Software, auf der auch die Wikipedia aufbaut.

Wie der Initiator des Projekts Xiao-Guang Guo schreibt, habe Universal Edition zwar nicht die Schliessung des Wikis verlangt; die Umsetzung der geforderten Massnahmen würden aber seine Möglichkeiten übersteigen. Und auf einen Rechtsstreit wollte sich der Student verständlicherweise nicht einlassen. Er bietet aber Hand dazu, dass eine Organisation das Projekt weiterführt:

“Due to demand, I strongly encourage any organization willing to support a continuation of IMSLP to contact me at imslp@imslp.org.”

Letzteres wäre aus meiner Sicht ausgesprochen wünschenswert. Es geht mir nicht einmal so sehr um den Fortbestand des IMSLP, sondern um die Klärung der Grundsatzfrage, wie weit der Betreiber eines Wikis für Copyright-Verletzungen haftbar gemacht werden kann. Denn letztlich (und das müsste auch Ken Clark als Anwalt von Universal Edition wissen) ist es unmöglich, Copyright-Verletzungen in einem Wiki 100prozentig auszuschliessen, wenn man nicht jeden Beitrag vor der Veröffentlichung einem Rechtsgutachten unterziehen will (was sicher nicht praktikabel ist und dem Wiki-Prinzip fundamental widerspricht). Auch der vom Anwalt konkret vorgeschlagene IP-Filter wäre ein völlig untaugliches Mittel:

“It is our understanding that it is possible to filter lP addresses of those who take part in copying files from your site to prevent such unauthorized copyright infringement.”

Sollte der Fall der IMSLP Schule machen, dann müssten wohl viele Wikis auf dieser Welt offline gehen. Ein Musterprozess, der die Grenzen der Haftbarkeit von Wiki-Betreibern auslotet, wäre deshalb wünschenswert. Persönlich scheint es mir fragwürdig, den Plattformbetreiber haftbar zu machen, weil er einfacher greifbar ist als der eigentliche Copyright-Verletzer. Und vor allem würde dieses Konzept eine fundamentale Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit bewirken, wie sie heute in Wikis praktiziert wird.

Links zum Thema:

Klage gegen Apple: Foul Play mit FairPlay

Apple ist nicht zuletzt deshalb im Musikgeschäft so erfolgreich, weil der iTunes-Store, die iTunes-Software und die iPod-Player optimal zusammenspielen. Die enge Verzahnung dieser Komponenten gilt auch für das FairPlay genannte Kopierschutzsystem, das Apple exklusiv einsetzt.

Nun sieht sich Apple einer Sammelklage betreffend FairPlay gegenüber – die aber nicht gegen die Restriktionen des (insgesamt als liberal geltenden) DRM-Systems vorgeht, sondern dagegen, dass Apple FairPlay nicht an Hersteller anderer MP3-Player lizenziert. Apple zwinge damit die Kunden des iTunes-Stores zugleich dazu, einen iPod zu benutzen und schaffe so mit technischen Mitteln ein Monopol. Details zu dieser Klage gibt es bei iRights.

Founders’ Copyright: 14 (oder 28) Jahre sind genug

Mit dem Founders’ Copyright lanciert Creative Commons eine neue Form der Lizenzierung von urheberrechtlich geschütztem Material: Texte, Bilder, Audio- und Videoaufnahmen, welche dem Founder’s Copyright unterstehen, sind zwar ganz normal geschützt, aber nur 14 Jahre lang (statt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, wie es das US-Copyright-Gesetzt vorsieht). Optional kann der Urheber sein Urheberrecht um weitere 14 auf total 28 Jahre verlängern.

Dies ist keine neue Erfindung – im Gegenteil: Es entspricht dem, was im ersten US-Copyright-Gesetzt von 1790 festgeschrieben wurde. Creative Commons empfindet diese beschränkte Frist als die fairere Lösung:

“The Framers of the U.S. Constitution understood that copyright was about balance — a trade-off between public and private gain, society-wide innovation and creative reward. […] We want to help restore that sense of balance — not through any change to the current laws — but by helping copyright holders who recognize a long copyright term’s limited benefit to voluntarily release that right after a shorter period.”

Registered Commons: Digitale Werke registrieren

Es ist nicht einfach, im digitalen Zeitalter sein Urheberrecht durchzusetzen. Von vielen Urheberrechtsverletzungen wird man schlicht nie erfahren, und wenn, dann ist es oft aussichtslos, diese über die Landesgrenzen hinweg juristisch zu verfolgen. Grosse Unternehmen können sich gute Anwälte leisten oder auch technische Methoden zur Verhinderung von Kopien einsetzen (Stichwort: Digital Rights Management DRM). Einzelpersonen oder kleine Unternehmen dagegen müssen in der Regel hilflos zusehen, wenn ihre Werke unerlaubt genutzt werden.

Um keine unrealistischen Hoffnungen zu wecken: Auch Registered Commons kann daran nicht grundsätzlich etwas ändern. Das Aufspüren und Verfolgen von Missbräuchen bleibt nämlich weiterhin Sache der Urheber. Registered Commons ist aber eine Methode, dank der ein Urheber zumindest zweifelsfrei belegen kann, dass er tatsächlich der Urheber ist und wann er sein Werk unter welcher Lizenz publiziert hat.

Registered Commons ist also eine Zertifizierungsstelle, die Signaturen für digitale Werke ausgibt. Der Dienst ist zwar primär für Werke gedacht, die nicht dem normalen Copyright unterstellt werden sollen, sondern einer gemässigten Form (z.B. Creative Commons Licence, GNU Free Publication Licence) – wer will darf aber auch das klassische All Rights Reserved für sein Werk beantragen. Hinter Registered Commons stehen die Fachhochschule Vorarlberg sowie private Partner, die als Genossenschaft organisiert sind.

Da es oft nicht praktikabel ist, jedes digitale Werk einzeln bei Registered Commons einzureichen, gibt es schon erste Ansätze für Automatisierungen: Für WordPress beispielsweise ist ein Plug-in verfügbar, das jeden neuen Post automatisch bei Registered Commons zertifiziert.

Copyscape: Zitate, Textdiebstahl und Plagiate aufspüren

Rein technisch ist es herzlich einfach, Texte aus dem Internet zu kopieren und dann auf der eigenen Website zu publizieren. Rechtlich ist die Sache einiges komplizierter, denn viele dieser Texte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen damit nur unter bestimmten Bedingungen weiterverwendet werden. Auch wenn oft keine böse Absicht dahinter steckt und sich der Schaden in Grenzen hält: Das Internet ist voll von unautorisierten Kopien.

In der Regel unbedenklich ist das Zitat, also die Wiedergabe eines kurzen Textausschnitts in der Originalfassung inklusive Herkunftsangabe. Die Reproduktion kompletter Texte bedarf hingegen – sofern die Schutzfrist nicht abgelaufen ist oder der Urheber die Wiedergabe ausdrücklich erlaubt (etwa durch eine Creative Commons Licence oder eine GNU Free Documentation Licence) – die Zustimmung des Urhebers. Keinesfalls zulässig ist es dabei, einen fremden Text als den eigenen auszugeben – das wäre dann ein Plagiat.

Natürlich kann Copyscape nicht zwischen diesen verschiedenen Formen der Textwiedergabe unterscheiden. Der Service hilft lediglich, eigene Texte auf fremden Websites aufzuspüren. Die Entscheidung, ob es ein (erwünschtes) Zitat oder ein (unerwünschtes) Plagiat ist, muss der Suchende selbst fällen. Copyscape baut auf der Goole API auf und bietet drei verschiedene Dienste:

  • Copyscape Free für gelegentliche manuelle Checks (kostenlos, limitiert auf 20 Suchen pro Website und Monat sowie auf 10 Treffer)
  • Copyscape Premium für regelmässige manuelle Checks (kostenflichtig)
  • Copysentry für regelmässige automatisierte Checks (kostenpflichtig)

Urheberrechts-Revision in der Schweiz: Kritik an "technischen Schutzmassnahmen"

Die Organisationen Digitale Allmend, TheAlternative, Wikimedia CH, Swiss Internet User Group (SIUG) und Wilhelm Tux kritisieren die “technischen Schutzmassnahmen”, wie sie im Entwurf für das neue Urheberrechtsgesetzt vorgesehen sind. In Offenen Briefen an den Ständerat fordern sie, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Urheber und den Ansprüchen der Nutzer herzustellen. Der aktuelle Entwurf schaffe die Grundlage für restriktive Kopierschutzmechanismen (Digital Rights Management DRM), ohne den Anbietern von derart geschützten Werken entsprechende Pflichten aufzuerlegen.

Mehr zum Thema:

Wie Freie Software und Internet das Urheberrecht herausfordern

In Ihrer Dissertation Copyright & Copyriot untersucht Sabine Nuss, wie die Open-Source-Bewegung auf der einen und das File Sharing auf der anderen Seite das bisherige Verständnis von Urheberrecht in Frage stellen:

“Verbinden die einen mit einer restriktiven Eigentumssicherung im Netz (Copyright) Wachstum und Wohlstand, so fordern die anderen ein weniger restriktives Copyright-Regime zugunsten des Allgemeinwohls. Wiederum andere betrachten den teilweise mittlerweile illegalisierten freien Informationsfluss oder alternative Lizenzen im Internet (Copyriot) als subversiv und wollen damit über die bestehenden Herrschaftsverhältnisse hinaus.”

Das Buch ist im Verlag Westfälisches Dampfboot erschienen.

Grossbritannien: Verlängerung des Urheberrechts für Musik?

In Grossbritannien strebt die Musikindustrie eine Revision des Urheberrechts an: Das Copyright für Musikaufnahmen soll von heute 50 auf neu 70 Jahre verlängert werden. Damit würden Musikaufnahmen in Zukunft gleich behandelt wie Kompositionen.

Die Open Rights Group – eine Bürgerrechtsbewegung für den digitalen Raum – lanciert deshalb die Kampagne Release The Music, um genau das zu verhindern. Durch die Verlängerung der Schutzfrist würden nicht die Interessen der Musiker, sondern nur diejenigen der Labels geschützt. Kritisiert wird ausserdem, dass die neue Regelung rückwirkend für bereits existierende Aufnahmen gelten würde.

(via netzpolitik.org)

Gewinner des Down With DRM Video Contest

Unter dem Titel Down With DRM hatte Free Culture einen Video-Wettbewerb ausgeschrieben, bei dem es darum ging, die Probleme und Gefahren des Digital Rights Management (DRM) aufzuzeigen. Die Gewinner stehen jetzt fest:


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"Legally Bound" -- Day Against DRM, Oct 3rd

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Interchangeability

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