Free Software Foundation fordert Ogg Vorbis statt MP3

Mit der Kampagne “Play Ogg” macht sich die Free Software Foundation FSF für die Ablösung des MP3-Formats durch Ogg Vorbis stark. Vorbis ist nicht nur technisch überlegen, sondern vor allem frei von Patenten. Während beim Einsatz von MP3-Codecs in Hardware- und Software-Playern Lizenzgebühren fällig werden (bzw. Schadenersatzklagen drohen), können Vorbis-Codecs frei genutzt werden.

Die beiden grössten Hindernisse bei der Verbreitung von Ogg Vorbis ist der geringe Bekanntheitsgrad sowie der Umstand, dass nicht alle MP3-Player auch Ogg Vorbis unterstützen. Dies gilt insbesondere für Software-Mediaplayer. Die FSF empfiehlt deshalb den VLC Media Player (vgl. Open Source Essentials: VLC Media Player).

Magnatune: "Music like fair trade coffee"

Magnatune ist eigentlich ein Online-Musikshop, über den Musiker ihre Aufnahmen direkt den Musikkonsumenten anbieten. Die Plattform wurde geschaffen, um die Plattenlabels auszuschalten, die normalerweise den grössten Teil der Erträge aus dem Tonträgerverkauf abschöpfen: Bei Magnatune erhält der Musiker 50 Prozent der Einnahmen und behält trotzdem alle Rechte an seiner Musik.

Magnatune ist auch in anderer Hinsicht aussergewöhnlich: Wer die Musik kauft, kann sie nicht nur als MP3-Datei, sondern auch als AAC, Ogg Vorbis, FLAC oder sogar WAV in CD-Qualität (44k/16 Bit) herunterladen. Den Preis bestimmt der Käufer selbst, das Minimum sind 5 US-Dollars pro Album. Die Audiodateien sind nicht kopiergeschützt, und der Käufer wird sogar aufgefordert, seine gekauften Alben an drei Freunde weiterzugeben.

Das Konzept geht aber noch weiter (und dies ist der eigentliche Grund, warum Magnatune in diesem Blog auftaucht): Alle Aufnahmen können ohne Einschränkungen als MP3 in 128k Qualität abgespielt oder heruntergeladen werden. In dieser Qualität stehen die Aufnahmen unter einer Creative Commons Licence (Attribution – Non Commercial – Share Alike), welche auch Remixes erlaubt, so lange dies nicht zu kommerziellen Zwecken geschieht.

Die Magnatune-Website besitzt einen sehr ausführlichen Informationsbereich, der das Konzept im Detail erklärt. Wer es nicht ganz so genau wissen muss, erhält im folgenden Video die wichtigsten Fakten vermittelt.

Alles über die GNU General Public Licence (GPL)

Die GNU General Public Licence ist die vielleicht wichtigste Lizenz für freie Software. “Die GPL kommentiert und erklärt” befasst sich auf gut 200 Seiten ausführlich mit der von Richard Stallman geschaffenen Lizenz und dem darin verankerten Copyleft-Prinzip. Die Autoren gehören alle dem Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) an und stellen die GPL in den Kontext des deutschen Rechts. Der O’Reilly-Verlag hat den Titel im Rahmen seines OpenBooks-Programms unter einer Creative-Commons-Lizenz freigegeben, so dass der Volltext im Original-Layout als PDF-Datei frei heruntergeladen werden kann.

Diskussion um Internet-Zensur in der Schweiz

Medienberichte über die Sperrung von Kinderpornografie-Websites durch Schweizer Internet-Provider Ende Januar 2007 waren der Auslöser für die Einrichtung von www.keine-zensur.ch, einem Online-Forum gegen Internet-Zensur. Die Diskussion ist allerdings noch nicht so richtig in Gang gekommen – was daran liegen mag, dass viele Befürworter der Informationsfreiheit nicht ausgerechnet den Anbietern von Kinderpornografie in die Hände spielen wollen. Intensiver wird die Diskussion dagegen bei heise.de geführt.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob man tatsächlich von einer verfassungswidrigen Zensur sprechen kann, wenn der Konsum von gesetzlichen verbotenen Inhalten mit technischen Mitteln unterbunden wird. Andererseits handelt es sich bei der Sperrung nicht etwa um eine gerichtlich angeordnete Massnahme, sondern um eine Empfehlung der Schweizerischen Kriminalprävention, hinter der die Konferenz der Kantonalen Justiz– und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) steht. Und nicht alle Provider sind dieser Empfehlung auch gefolgt. Dass in der ganzen Angelegenheit alles andere als Rechtssicherheit besteht, kann man im Blog von Fredy Künzler nachlesen, der als CEO von Init Seven AG die Sperrung boykottiert hat.

Google zensuriert

Nachdem der Verdacht aufgetaucht ist, dass irakische Terroristen Google Earth zur Planung von Anschlägen auf die alliierten Streitkräfte benutzen, hat Google offenbar reagiert und einige kritische Regionen… nun, sagen wir: retouchiert. Statt der aktuellen Satelliten-Aufnahmen (links) werden nun wieder ältere Bilder (rechts) gezeigt, wie The Register berichtet.

Wie soll man das bewerten? Auch wenn es um das Wohl von westlichen Truppen geht, und auch wenn der Schritt so spät kommt, dass er wohl nur noch wenig Wirkung zeigen wird: Wer Bilder bewusst manipuliert, betreibt Zensur. Und Zensur passt besonders schlecht zu einem Unternehmen, dessen Anspruch es ist, das Wissen dieser Welt zu erschliessen.

Andererseits hat Google nie behauptet, die Welt tagesaktuell abzubilden. Die Google Earth FAQ sagen klar:

Zeigt Google Earth Bilder in Echtzeit an?

Nein. Unsere Bilder wurden von Satelliten und Flugzeugen innerhalb der letzten drei Jahre aufgenommen.

Das kann man am Beispiel von Zürich gut nachvollziehen. So wird beispielsweise gemäss Google am Kreuzplatz noch immer kräftig gebaut – in Realität ist der Komplex längst fertig:

Auch das Parkdeck über der Sihl beim Hauptbahnhof, das man bei bei Google noch immer bestaunen kann, gehört glücklicherweise längst der Vergangenheit an:

Noch keine Spur ist dafür von der Fussgängerbrücke über die Limmat zu sehen, die den Kreis 5 nun schon seit einiger Zeit mit Wipikingen verbindet:

Und auf dem kürzlich zur autofreien Zone umgebauten Limmatquai stehen gemäss Google noch immer Autokolonnen:

Klage gegen Apple: Foul Play mit FairPlay

Apple ist nicht zuletzt deshalb im Musikgeschäft so erfolgreich, weil der iTunes-Store, die iTunes-Software und die iPod-Player optimal zusammenspielen. Die enge Verzahnung dieser Komponenten gilt auch für das FairPlay genannte Kopierschutzsystem, das Apple exklusiv einsetzt.

Nun sieht sich Apple einer Sammelklage betreffend FairPlay gegenüber – die aber nicht gegen die Restriktionen des (insgesamt als liberal geltenden) DRM-Systems vorgeht, sondern dagegen, dass Apple FairPlay nicht an Hersteller anderer MP3-Player lizenziert. Apple zwinge damit die Kunden des iTunes-Stores zugleich dazu, einen iPod zu benutzen und schaffe so mit technischen Mitteln ein Monopol. Details zu dieser Klage gibt es bei iRights.

Founders’ Copyright: 14 (oder 28) Jahre sind genug

Mit dem Founders’ Copyright lanciert Creative Commons eine neue Form der Lizenzierung von urheberrechtlich geschütztem Material: Texte, Bilder, Audio- und Videoaufnahmen, welche dem Founder’s Copyright unterstehen, sind zwar ganz normal geschützt, aber nur 14 Jahre lang (statt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, wie es das US-Copyright-Gesetzt vorsieht). Optional kann der Urheber sein Urheberrecht um weitere 14 auf total 28 Jahre verlängern.

Dies ist keine neue Erfindung – im Gegenteil: Es entspricht dem, was im ersten US-Copyright-Gesetzt von 1790 festgeschrieben wurde. Creative Commons empfindet diese beschränkte Frist als die fairere Lösung:

“The Framers of the U.S. Constitution understood that copyright was about balance — a trade-off between public and private gain, society-wide innovation and creative reward. […] We want to help restore that sense of balance — not through any change to the current laws — but by helping copyright holders who recognize a long copyright term’s limited benefit to voluntarily release that right after a shorter period.”

Registered Commons: Digitale Werke registrieren

Es ist nicht einfach, im digitalen Zeitalter sein Urheberrecht durchzusetzen. Von vielen Urheberrechtsverletzungen wird man schlicht nie erfahren, und wenn, dann ist es oft aussichtslos, diese über die Landesgrenzen hinweg juristisch zu verfolgen. Grosse Unternehmen können sich gute Anwälte leisten oder auch technische Methoden zur Verhinderung von Kopien einsetzen (Stichwort: Digital Rights Management DRM). Einzelpersonen oder kleine Unternehmen dagegen müssen in der Regel hilflos zusehen, wenn ihre Werke unerlaubt genutzt werden.

Um keine unrealistischen Hoffnungen zu wecken: Auch Registered Commons kann daran nicht grundsätzlich etwas ändern. Das Aufspüren und Verfolgen von Missbräuchen bleibt nämlich weiterhin Sache der Urheber. Registered Commons ist aber eine Methode, dank der ein Urheber zumindest zweifelsfrei belegen kann, dass er tatsächlich der Urheber ist und wann er sein Werk unter welcher Lizenz publiziert hat.

Registered Commons ist also eine Zertifizierungsstelle, die Signaturen für digitale Werke ausgibt. Der Dienst ist zwar primär für Werke gedacht, die nicht dem normalen Copyright unterstellt werden sollen, sondern einer gemässigten Form (z.B. Creative Commons Licence, GNU Free Publication Licence) – wer will darf aber auch das klassische All Rights Reserved für sein Werk beantragen. Hinter Registered Commons stehen die Fachhochschule Vorarlberg sowie private Partner, die als Genossenschaft organisiert sind.

Da es oft nicht praktikabel ist, jedes digitale Werk einzeln bei Registered Commons einzureichen, gibt es schon erste Ansätze für Automatisierungen: Für WordPress beispielsweise ist ein Plug-in verfügbar, das jeden neuen Post automatisch bei Registered Commons zertifiziert.

Copyscape: Zitate, Textdiebstahl und Plagiate aufspüren

Rein technisch ist es herzlich einfach, Texte aus dem Internet zu kopieren und dann auf der eigenen Website zu publizieren. Rechtlich ist die Sache einiges komplizierter, denn viele dieser Texte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen damit nur unter bestimmten Bedingungen weiterverwendet werden. Auch wenn oft keine böse Absicht dahinter steckt und sich der Schaden in Grenzen hält: Das Internet ist voll von unautorisierten Kopien.

In der Regel unbedenklich ist das Zitat, also die Wiedergabe eines kurzen Textausschnitts in der Originalfassung inklusive Herkunftsangabe. Die Reproduktion kompletter Texte bedarf hingegen – sofern die Schutzfrist nicht abgelaufen ist oder der Urheber die Wiedergabe ausdrücklich erlaubt (etwa durch eine Creative Commons Licence oder eine GNU Free Documentation Licence) – die Zustimmung des Urhebers. Keinesfalls zulässig ist es dabei, einen fremden Text als den eigenen auszugeben – das wäre dann ein Plagiat.

Natürlich kann Copyscape nicht zwischen diesen verschiedenen Formen der Textwiedergabe unterscheiden. Der Service hilft lediglich, eigene Texte auf fremden Websites aufzuspüren. Die Entscheidung, ob es ein (erwünschtes) Zitat oder ein (unerwünschtes) Plagiat ist, muss der Suchende selbst fällen. Copyscape baut auf der Goole API auf und bietet drei verschiedene Dienste:

  • Copyscape Free für gelegentliche manuelle Checks (kostenlos, limitiert auf 20 Suchen pro Website und Monat sowie auf 10 Treffer)
  • Copyscape Premium für regelmässige manuelle Checks (kostenflichtig)
  • Copysentry für regelmässige automatisierte Checks (kostenpflichtig)

Google erschliesst US-Patente

Seit einigen Tagen ermöglicht die Google Patent Search Volltextsuchen über alle 7 Millionen Patente des United States Patent and Trademarkt Office (USPTO). Die Patentschriften werden – genau wie bei der Google Buchsuche – als Faksimile angzeigt, Fundstellen des gesuchten Stichworts werden farbig hervorgehoben.

Es liegt auf der Hand, dass die Google Patent Search ein hervorragendes Werkzeug für jeden Patentanwalt darstellt. Für alle anderen erschliesst der neue Google-Service zahlreiche kuriose Erfindungen wie einen Shark Protector Suit oder eine Amusement Device incorporating Simulated Cheese and Mice (wie das offizielle Google Blog launisch berichtet). Zugleich macht die Google Patent Search aber auch deutlich, wieviele Ideen durch Patente geschützt sind. Und gelegentlich fragt man sich, wie die armen Patentbeamten aufgrund der eingereichten Patentschriften überhaupt beurteilen wollen, ob die Idee tatsächlich neu und schützenswert ist.