Creative Commons – The Movie(s)

Lizenzen sind eine trockene Sache. Die folgenden Movies vermitteln auf eingängige Weise, was es bedeutet, ein urheberrechtlich geschütztes Werk unter eine Creative Commons Licence zu stellen – und warum das eine gute Sache ist.

Creativity always builds on the past

Dieses kurze Video ist gewissermassen ein Werbespot für Creative Commons: kurz und knackig, visuell vielfältig, dafür in den Argumenten sehr einfach. Es entstand im Rahmen des Creative Commons Moving Images Contest.

Creative Commons Video

Datenschutz-Hinweis: Wenn Sie dieses Video abspielen, können Sie von YouTube getrackt werden.

Alternative Freedom

Der Trailer zum Dokumentarfilm Alternative Freedom fasst zusammen, warum verschiedene Exponenten des öffentlichen Lebens für ein grundlegend neues Urheberrechtskonzept eintreten.

Alternative Freedom (Trailer)

Datenschutz-Hinweis: Wenn Sie dieses Video abspielen, können Sie von YouTube getrackt werden.

Elektrischer Reporter 13: Lawrence Lessig (Teil 1)

Rechtsprofessor Lawrence Lessig erklärt prägnant, warum das Urheberrecht des 20. Jahrhunderts für das 21. Jahrhundert nicht mehr taugt. Eines der schlagensten Argumente: Für uns alle ist es völlig selbstverständlich, dass wir beim Schreiben jemand anders zitieren dürfen (so lange wir das Zitat als solches deklarieren). Dadurch nehmen wir am kulturellen Austausch teil und entwicklen unsere Kultur weiter. Audiovisuelle Medien dagegen unterstehen einem rigorosen Kopierschutz – ein Foto, eine Tonaufnahme oder ein Video darf man nach heutigen Gesetzen nicht zitieren, sondern nur unter Lizenz wiedergeben.

Elektrischer Reporter 13: Lawrence Lessig

Datenschutz-Hinweis: Wenn Sie dieses Video abspielen, können Sie von YouTube getrackt werden.

Elektrischer Reporter 13: Lawrence Lessig (Teil 2)

Elektrischer Reporter 14: Lawrence Lessig (2)

Datenschutz-Hinweis: Wenn Sie dieses Video abspielen, können Sie von YouTube getrackt werden.

Founders’ Copyright: 14 (oder 28) Jahre sind genug

Mit dem Founders’ Copyright lanciert Creative Commons eine neue Form der Lizenzierung von urheberrechtlich geschütztem Material: Texte, Bilder, Audio- und Videoaufnahmen, welche dem Founder’s Copyright unterstehen, sind zwar ganz normal geschützt, aber nur 14 Jahre lang (statt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, wie es das US-Copyright-Gesetzt vorsieht). Optional kann der Urheber sein Urheberrecht um weitere 14 auf total 28 Jahre verlängern.

Dies ist keine neue Erfindung – im Gegenteil: Es entspricht dem, was im ersten US-Copyright-Gesetzt von 1790 festgeschrieben wurde. Creative Commons empfindet diese beschränkte Frist als die fairere Lösung:

“The Framers of the U.S. Constitution understood that copyright was about balance — a trade-off between public and private gain, society-wide innovation and creative reward. […] We want to help restore that sense of balance — not through any change to the current laws — but by helping copyright holders who recognize a long copyright term’s limited benefit to voluntarily release that right after a shorter period.”

Registered Commons: Digitale Werke registrieren

Es ist nicht einfach, im digitalen Zeitalter sein Urheberrecht durchzusetzen. Von vielen Urheberrechtsverletzungen wird man schlicht nie erfahren, und wenn, dann ist es oft aussichtslos, diese über die Landesgrenzen hinweg juristisch zu verfolgen. Grosse Unternehmen können sich gute Anwälte leisten oder auch technische Methoden zur Verhinderung von Kopien einsetzen (Stichwort: Digital Rights Management DRM). Einzelpersonen oder kleine Unternehmen dagegen müssen in der Regel hilflos zusehen, wenn ihre Werke unerlaubt genutzt werden.

Um keine unrealistischen Hoffnungen zu wecken: Auch Registered Commons kann daran nicht grundsätzlich etwas ändern. Das Aufspüren und Verfolgen von Missbräuchen bleibt nämlich weiterhin Sache der Urheber. Registered Commons ist aber eine Methode, dank der ein Urheber zumindest zweifelsfrei belegen kann, dass er tatsächlich der Urheber ist und wann er sein Werk unter welcher Lizenz publiziert hat.

Registered Commons ist also eine Zertifizierungsstelle, die Signaturen für digitale Werke ausgibt. Der Dienst ist zwar primär für Werke gedacht, die nicht dem normalen Copyright unterstellt werden sollen, sondern einer gemässigten Form (z.B. Creative Commons Licence, GNU Free Publication Licence) – wer will darf aber auch das klassische All Rights Reserved für sein Werk beantragen. Hinter Registered Commons stehen die Fachhochschule Vorarlberg sowie private Partner, die als Genossenschaft organisiert sind.

Da es oft nicht praktikabel ist, jedes digitale Werk einzeln bei Registered Commons einzureichen, gibt es schon erste Ansätze für Automatisierungen: Für WordPress beispielsweise ist ein Plug-in verfügbar, das jeden neuen Post automatisch bei Registered Commons zertifiziert.

Wie Freie Software und Internet das Urheberrecht herausfordern

In Ihrer Dissertation Copyright & Copyriot untersucht Sabine Nuss, wie die Open-Source-Bewegung auf der einen und das File Sharing auf der anderen Seite das bisherige Verständnis von Urheberrecht in Frage stellen:

“Verbinden die einen mit einer restriktiven Eigentumssicherung im Netz (Copyright) Wachstum und Wohlstand, so fordern die anderen ein weniger restriktives Copyright-Regime zugunsten des Allgemeinwohls. Wiederum andere betrachten den teilweise mittlerweile illegalisierten freien Informationsfluss oder alternative Lizenzen im Internet (Copyriot) als subversiv und wollen damit über die bestehenden Herrschaftsverhältnisse hinaus.”

Das Buch ist im Verlag Westfälisches Dampfboot erschienen.

Auch Freie Software hat Rechte

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man mit Freier Software machen darf, was immer man will. Auch Freie Software unterliegt dem Urheberrecht und wird unter einer bestimmten Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung regelt – es sei denn, der Urheber verzichtet explizit auf sein Urheberrecht und erklärt die Software als Allgemeingut (vgl. Public Domain).

Lizenzen für Freie Software (vgl. die Übersicht des ifrOSS oder die Übersicht der FSF) sind zwar sehr verschieden von klassischen Software-Lizenzen, da sie sowohl die Weiterverbreitung als auch die Modifikation des Codes explizit erlauben. Viele von ihnen machen aber die Einschränkung, dass modifizierte Versionen der Software wiederum unter derselben Lizenz freigegeben werden müssen (sog. Copyleft-Effekt). Der Klassiker unter diesen Lizenzen ist die GNU General Public License (GPL). Wenn also ein Unternehmen eine GPL-lizenzierte Software nimmt, modifiziert und dann als proprietäre Software kommerzialisiert, dann handelt es sich hierbei um eine Copyright- und Lizenzverletzung.

Harald Welte hat es sich zur Aufgabe gemacht, Verstösse gegen die GPL bekannt zu machen und auch rechtlich zu verfolgen. Er ist damit nicht nur sehr beschäftigt, sondern auch sehr erfolgreich, wie er jüngst auf der Website gpl-violations.org bilanzierte:

“By June 2006, the project has hit the magic ‘100 cases finished’ mark, at an exciting equal ‘100% legal success’ mark. Every GPL infringement that we started to enforce was resolved in a legal success, either in-court or out of court.”