Vom legalen und illegalen Sound Sampling

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Darf man Sound Samples für eigene Musikproduktionen verwenden? Diese Frage, die für die heutige Musikkultur von zentraler Bedeutung ist, versucht Poto Wegener zumindest für das Schweizer Urheberrecht zu beantworten. Wegener ist als Leiter der Urheberabteilung der SUISA ein Spezialist auf diesem Gebiet. Seine Dissertation “Sound Sampling: Der Schutz von Werk- und Darbietungsteilen der Musik nach schweizerischem Urheberrechtsgesetz” ist bei Helbing & Lichtenhahn erschienen.

(via Swiss Music News)

Alles über die GNU General Public Licence (GPL)

Die GNU General Public Licence ist die vielleicht wichtigste Lizenz für freie Software. “Die GPL kommentiert und erklärt” befasst sich auf gut 200 Seiten ausführlich mit der von Richard Stallman geschaffenen Lizenz und dem darin verankerten Copyleft-Prinzip. Die Autoren gehören alle dem Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) an und stellen die GPL in den Kontext des deutschen Rechts. Der O’Reilly-Verlag hat den Titel im Rahmen seines OpenBooks-Programms unter einer Creative-Commons-Lizenz freigegeben, so dass der Volltext im Original-Layout als PDF-Datei frei heruntergeladen werden kann.

Free Software Foundation gründet Freedom Task Force

Nicht nur kommerzielle Unternehmen sehen sich mit Lizenzverletzungen konfrontiert – auch die Entwickler von Freier Software kämpfen zunehmend mit diesem Problem.

Der europäische Ast der Free Software Foundation hat deshalb zusammen mit gpl-violations.org die Freedom Task Force ins Leben gerufen. Ziel ist es, das Wissen über die rechtlichen Aspekte von Freier Software zu verbreiten und die Lizenzbestimmungen bei Verstössen auch durchzusetzen. Die Task Force besteht im Moment aus dem vollamtlichen Koordinator Shane Martin Coughlan sowie aus juristisch und technisch versierten Freiwilligen.

Vom Stil her dürfte sich die Freedom Task Force allerdings deutlich von den Anwälten der Computer-, Film- und Musikindustrie unterscheiden:

“Die FTF vertraut auf positives Engagement und den konstruktiven Dialog. Sie versucht, Probleme freundschaftlich zu lösen und den langfristigen Nutzen für Freie Software im Auge zu behalten.”

(via netzpolitik.org)

Ältere Beiträge zum Thema:

Auch Freie Software hat Rechte

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man mit Freier Software machen darf, was immer man will. Auch Freie Software unterliegt dem Urheberrecht und wird unter einer bestimmten Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung regelt – es sei denn, der Urheber verzichtet explizit auf sein Urheberrecht und erklärt die Software als Allgemeingut (vgl. Public Domain).

Lizenzen für Freie Software (vgl. die Übersicht des ifrOSS oder die Übersicht der FSF) sind zwar sehr verschieden von klassischen Software-Lizenzen, da sie sowohl die Weiterverbreitung als auch die Modifikation des Codes explizit erlauben. Viele von ihnen machen aber die Einschränkung, dass modifizierte Versionen der Software wiederum unter derselben Lizenz freigegeben werden müssen (sog. Copyleft-Effekt). Der Klassiker unter diesen Lizenzen ist die GNU General Public License (GPL). Wenn also ein Unternehmen eine GPL-lizenzierte Software nimmt, modifiziert und dann als proprietäre Software kommerzialisiert, dann handelt es sich hierbei um eine Copyright- und Lizenzverletzung.

Harald Welte hat es sich zur Aufgabe gemacht, Verstösse gegen die GPL bekannt zu machen und auch rechtlich zu verfolgen. Er ist damit nicht nur sehr beschäftigt, sondern auch sehr erfolgreich, wie er jüngst auf der Website gpl-violations.org bilanzierte:

“By June 2006, the project has hit the magic ‘100 cases finished’ mark, at an exciting equal ‘100% legal success’ mark. Every GPL infringement that we started to enforce was resolved in a legal success, either in-court or out of court.”