T3-Pages: Umstrittenes Verzeichnis von TYPO3 Referenzprojekten

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T3-Pages ist ein Verzeichnis von Websites, die mit dem Open Source CMS TYPO3 erstellt wurden – so wie es auch auf der offiziellen TYPO3-Website eines gibt. Doch genau darin liegt Konfliktpotential, denn T3-Pages ist unabhängig von typo3.org und wird von der Leipziger Internet-Agentur Netresearch betrieben. Es gibt Stimmen, welche Netresearch als Trittbrettfahrer sehen oder gar vor einer Spaltung der TYPO3-Community warnen, wenn Referenzprojekte in zwei verschiedenen Verzeichnissen gelistet werden. Netresearch hält dagegen, man habe der TYPO3 Association angeboten, die Plattform in typo3.org zu integrieren, es habe aber an Interesse gemangelt.

Die Diskussion ist nicht neu: In der Geschichte von TYPO3 hat es immer wieder Initiativen gegeben, welche sich ausserhalb von typo3.org abgespielt haben – etwa die beiden führenden Foren www.typo3.net und www.typo3forum.net oder die Networking-Plattform www.t3one.com -, und immer wurde auch Kritik laut. Andererseits hätte die TYPO3 Association möglicherweise gar nicht die Ressourcen gehabt, diese Projekte zu koordinieren und sinnvoll in typo3.org zu integrieren. Und letztlich könnte man den Vorwurf, sie würden Eigeninteressen verfolgen, auch jedem TYPO3-Anwender machen, der seine TypoScript-Snippets auf der eigenen Website publiziert statt an der offiziellen TYPO3-Dokumentation zu schreiben, welche eine Überarbeitung dringend nötig hätte.

Im Moment gehen die Wogen hoch, und nach Darstellung von Netresearch hat die TYPO3 Association nun sogar einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Informationen zum Thema:

(via TYPO3 Kompakt)

Nachtrag

Daniel Hinderink von der TYPO3 Association hat im Blog ContentSchmiede die folgende Klarstellung gepostet:

“Die Association hat gar nichts gegen ein unabhängiges Verzeichnis von TYPO3 Seiten einzuwenden, so wie sie gar nichts gegen Foren oder andere Initiativen hat. Das ist eine Verkehrung der Tatsachen. Richtig ist, dass die Association durch t3pages unverschuldet in eine Zwangslage geraten ist, aus der Netresearch sie nicht befreien wollte. Daher blieb kein anderer Ausweg als einen Anwalt zu beauftragen einen Brief zu schreiben mit der bitte um Stellungnahme. Das ist alles.”

International Music Score Library Project geht wegen potentiellem Rechtsstreit offline

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Das International Music Score Library Project IMSLP hat seinen Betrieb eingestellt, nachdem der Verlag Universal Edition Copyright-Verletzungen geltend gemacht hatte und vom IMSLP in einer Unterlassungsaufforderung geeignete Gegenmassnahmen verlangte. Das IMSLP sammelte Scans von Musiknoten, deren Copyright abgelaufen ist, und nutzte dazu die MediaWiki-Software, auf der auch die Wikipedia aufbaut.

Wie der Initiator des Projekts Xiao-Guang Guo schreibt, habe Universal Edition zwar nicht die Schliessung des Wikis verlangt; die Umsetzung der geforderten Massnahmen würden aber seine Möglichkeiten übersteigen. Und auf einen Rechtsstreit wollte sich der Student verständlicherweise nicht einlassen. Er bietet aber Hand dazu, dass eine Organisation das Projekt weiterführt:

“Due to demand, I strongly encourage any organization willing to support a continuation of IMSLP to contact me at imslp@imslp.org.”

Letzteres wäre aus meiner Sicht ausgesprochen wünschenswert. Es geht mir nicht einmal so sehr um den Fortbestand des IMSLP, sondern um die Klärung der Grundsatzfrage, wie weit der Betreiber eines Wikis für Copyright-Verletzungen haftbar gemacht werden kann. Denn letztlich (und das müsste auch Ken Clark als Anwalt von Universal Edition wissen) ist es unmöglich, Copyright-Verletzungen in einem Wiki 100prozentig auszuschliessen, wenn man nicht jeden Beitrag vor der Veröffentlichung einem Rechtsgutachten unterziehen will (was sicher nicht praktikabel ist und dem Wiki-Prinzip fundamental widerspricht). Auch der vom Anwalt konkret vorgeschlagene IP-Filter wäre ein völlig untaugliches Mittel:

“It is our understanding that it is possible to filter lP addresses of those who take part in copying files from your site to prevent such unauthorized copyright infringement.”

Sollte der Fall der IMSLP Schule machen, dann müssten wohl viele Wikis auf dieser Welt offline gehen. Ein Musterprozess, der die Grenzen der Haftbarkeit von Wiki-Betreibern auslotet, wäre deshalb wünschenswert. Persönlich scheint es mir fragwürdig, den Plattformbetreiber haftbar zu machen, weil er einfacher greifbar ist als der eigentliche Copyright-Verletzer. Und vor allem würde dieses Konzept eine fundamentale Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit bewirken, wie sie heute in Wikis praktiziert wird.

Links zum Thema: