Wenn die frühmorgendliche Energie noch nicht dazu reicht, eine Zeitung zu lesen, dann schweift der Blick während des Frühstücks gelegentlich über die Texte der verschiedenen Lebensmittelverpackungen. Meine Frühstücksflocken sind ja nicht einfach nur Frühstücksflocken, sondern enthalten als Beigabe immer noch irgend ein Kunststoffteil, das meist mit einem aktuellen Blockbuster in Zusammenhang steht. Im zugehörigen Text lese ich diesmal mit wachsendem Erstaunen:
Entdecke die spektakulären Spiel-Labyrinthe mit 3 Schwierigkeitsstufen in den fantastischen Star WarsTM LichtschwerternTM, die im Dunkeln leuchten. Jedes LichtschwertTM gehört zu einem anderen Star WarsTM Helden und bringt dich zurück an die Schauplätze der einzelnen Episoden. Star WarsTM Episode III, „Die Rache der SithTM„, zeigt Anakin SkywalkerTM wie er von der Dunklen Seite verführt wird. Um die Galaxie zu retten, kämpfen Obi-Wan KenobiTM und YodaTM am Schluss der Episode in einem atemberaubenden LichtschwertTM-Duell. Am Schluss – wo alles begann! Also, sei dabei und „Möge die Macht mit dir sein!TM„
Haben Sie mitgezählt? Ich komme auf elf Trade-Mark-Zeichen. Der schlaue George Lucas hat sich offenbar so ziemlich alles, was man schützen kann, schützen lassen.
Der Text ist ein schönes Beispiel dafür, wohin es führt, wenn wir keine grundsätzlich neue Lösung beim Urheber- und Patentrecht finden: Irgendwann werden wir keinen Schritt mehr tun können, ohne über irgend ein Copyright bzw. Patent zu stolpern, das typischerweise einem grossen Konzern gehören dürfte. Wobei dieser Konzern nicht zwingend die Leistung erbracht hat, das jeweilige Dings zu erfinden, sondern nur das erforderliche Geld für die erforderlichen Anwälte bereitgestellt hat und nun die hohle Hand machen kann. Oder denken Sie wirklich, der Satz „Möge die Macht mit dir sein!“ sei in der Menschheitsgeschichte erstmals in einem Star-Wars-Film gefallen?