Ausgezwitschert
1. Mai 2007 | Tim Springer
Nein, tut mir leid: Obwohl ich mich für ziemlich viele Web-2.0-Anwendungen begeistern kann, will mir einfach nicht in den Kopf, wozu die Welt Twitter braucht. Selbst dann nicht, wenn die New York Times darüber berichtet oder wenn es Listen mit 17 sinnvollen Anwendungen für Twitter gibt.
1. Mai 2007 - 12:46 Uhr
Man muss es ein wenig benutzen, um die Schönheit darin zu sehen 🙂
Hab ich mich verguckt, oder hab ich kein Impressum gefunden? Wenn keines da ist, wird es höchste Zeit. Ein Bekannter von mir hat deshalb schon eine Abmahnung erhalten. Was dann wieder ein gutes Beispiel für unsinnige Abmahnungen wäre…
Viel Spass!
1. Mai 2007 - 12:52 Uhr
Kann es sein dass Abmahnungen eine deutsche Erfindung sind? Auch den Impressumszwang gibt es meines Wissens in der Schweiz nicht.
2. Mai 2007 - 13:39 Uhr
Ja, ich kapier die Begeisterung für Twitter auch nicht so recht. Ist es die Konsequenz aus der Erkenntnis, dass die eigene Website/der eigene Weblog sowieso nur von den bestehenden Real-Life-Freunden besucht wird und somit SMS-Kosten gespart werden können? Oder ist es eine radikale Form von Weblogs: Reduktionistischer, ich-zentrierter Katzencontent? Oder haben die Leute einfach nicht genug zu tun?
Olivers Aussage, dass mit dem Benutzen dann auch die Erkenntnis der Schönheit dieser Anwendung folgt, ist auch nicht gerade erhellend. Bzw. erklärt mir nicht, was denn jetzt eigentlich der Sinn der Sache ist. Gut, nicht alles muss Sinn machen, aber von einem Next-Big-Thing-Anwärter erwarte ich schon Schritte in diese Richtung. Fazit: Ein Spielzeug für gelangweilte Web2.0-Nachzügler.
Und ja, in der Schweiz braucht es kein Impressum. Es sei denn, du willst gezielt Kunden aus Deutschland oder einem anderen EU-Land ansprechen. Aber soweit ich sehe, ist das bei Weitblick nicht so der Fall.
8. Oktober 2007 - 14:24 Uhr
braucht es in der schweiz für eine vereins-website noch immer kein impressum?
ist es ratsam, auch auf eine vereins homepage einen disclaimer anzubringen?
einer antwort schaue ich mit interesse entgegen.
besten dank zum voraus
8. Oktober 2007 - 19:36 Uhr
Hallo Monique
Ich bin kein Jurist, habe aber beruflich mit dem Internet zu tun. Meines Wissens gibt es in der Schweiz für Websites weiterhin keine Impressumspflicht. Wenn also jemand mit Wohnsitz in der Schweiz eine *.ch-Website auf einem Schweizer Server für eine Schweizer Zielgruppe publiziert, dann ist ein Impressum gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Da das Internet international funktioniert, könnte ich mir aber vorstellen, dass es Grenzfälle gibt. Wenn der Inhaber seinen Wohnsitz in der EU hat und mit seiner Website auf Einwohner der EU abzielt, dann unterliegt er möglicherweise auch dann der Impressumspflicht, wenn die Website eine *.ch-Domain hat und in der Schweiz gehostet wird.
Ich frage mich einfach: Warum nicht sowieso ein Impressum anbringen? Der Aufwand ist minimal, man ist juristisch auf der sicheren Seite, und wer einen Verein gründet, der sucht ja in der Regel die Öffentlichkeit.
P.S. Ein Disclaimer ist ein Haftungsausschluss, also eine Erklärung, für welche potentiellen Probleme man nicht haftbar gemacht werden kann (oder will). Ich nehme an, Du meinst nicht den Disclaimer, sondern eben das Impressum.
Tim