Auch Freie Software hat Rechte

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man mit Freier Software machen darf, was immer man will. Auch Freie Software unterliegt dem Urheberrecht und wird unter einer bestimmten Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung regelt – es sei denn, der Urheber verzichtet explizit auf sein Urheberrecht und erklärt die Software als Allgemeingut (vgl. Public Domain).

Lizenzen für Freie Software (vgl. die Übersicht des ifrOSS oder die Übersicht der FSF) sind zwar sehr verschieden von klassischen Software-Lizenzen, da sie sowohl die Weiterverbreitung als auch die Modifikation des Codes explizit erlauben. Viele von ihnen machen aber die Einschränkung, dass modifizierte Versionen der Software wiederum unter derselben Lizenz freigegeben werden müssen (sog. Copyleft-Effekt). Der Klassiker unter diesen Lizenzen ist die GNU General Public License (GPL). Wenn also ein Unternehmen eine GPL-lizenzierte Software nimmt, modifiziert und dann als proprietäre Software kommerzialisiert, dann handelt es sich hierbei um eine Copyright- und Lizenzverletzung.

Harald Welte hat es sich zur Aufgabe gemacht, Verstösse gegen die GPL bekannt zu machen und auch rechtlich zu verfolgen. Er ist damit nicht nur sehr beschäftigt, sondern auch sehr erfolgreich, wie er jüngst auf der Website gpl-violations.org bilanzierte:

“By June 2006, the project has hit the magic ‘100 cases finished’ mark, at an exciting equal ‘100% legal success’ mark. Every GPL infringement that we started to enforce was resolved in a legal success, either in-court or out of court.”

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