NGO-in-a-Box: Software-Pakete für gemeinnützige Organisationen

Gemeinnützige Organisationen (engl. Non-Governmental Organisations NGO) verfügen in der Regel über ein beschränktes Budget. Zudem wird von ihnen erwartet, dass sie ihre Mittel möglichst vollständig in die Projektarbeit investieren und möglichst wenig für Infrastruktur ausgeben. Es ist deshalb nur logisch, dass viele NGOs Freie Software einsetzen, um das Informatik-Budget zu entlasten. Hinzu kommt, dass es für gewisse NGOs auch aus politischen Gründen Sinn machen kann, keine Produkte von kommerziellen Software-Herstellern einzusetzen. Auf der anderen Seite haben die IT-Verantwortlichen von NGOs aber selten die notwendigen Ressourcen, um Open Source Software zu evaluieren und die für Freie Software typischen Herausforderungen zu bewältigen. 

Hier setzt das Tactical Technology Collective an: Unter dem Label NGO-in-a-Box stellt die in Amsterdam beheimatete Organisation Pakete mit Freier Software zusammen, die sich im NGO-Alltag bewährt haben. Solche Pakete enthalten nicht nur die Software selbst, sondern auch Anwendungsszenarios und Support-Informationen. Mit unterschiedlichen Editionen versucht NGO-in-a-Box dabei den unterschiedlichen Bedürfnissen der NGOs gerecht zu werden – derzeit gibt es eine Security Edition, eine Audio Video Edition und eine Open Publishing Edition.

Linux ab USB Memorystick starten

Statt Linux mühsam auf der Festplatte zu installieren (und dabei eine bestehende Installation eines anderen Betriebssystems zu gefährden) kann man diverse Linux-Distributionen auch direkt von einer sogenannten Live-CD booten (vgl. dazu Live-CD auch von Fedora Core). Man braucht dazu nur das entsprechende ISO-Disk-Image auf eine CD zu brennen und das BIOS so zu konfigurieren, dass der Rechner beim Systemstart nicht zuerst auf der Festplatte, sondern auf dem CD-Laufwerk nach einem bootbaren System sucht.

Live-CDs eignen sich hervorragend für erste Erkundungstouren in die Linux-Welt. Erfahrene Systembetreuer schätzen zudem die Möglichkeit, per Live-CD auf die Festplatte eines Rechners zugreifen zu können, der sich wegen eines Fehlers nicht mehr normal starten lässt. Live-CDs haben aber auch entscheidende Nachteile: Erstens läuft ein Betriebssystem ab CD – im Vergleich zu einer Festplatte – quälend langsam. Und zweitens lassen sich Einstellungen und Daten nicht auf der CD speichern.

Beide Nachteile lassen sich vermeiden, wenn man statt einer CD-ROM einen USB Memorystick benutzt. «Live-Sticks» (den Begriff habe ich so bisher noch nicht angetroffen) sind zwar nicht so etabliert und problemlos wie Live-CDs – sowohl die Software als auch die Hardware (Rechner und Memorystick) sind potentielle Fehlerquellen. Bei mir persönlich funktionierte der «Live-Stick» aber auf Anhieb (mit Knoppix 5.1, HP Pavilion K351.CH, Sony MicroVault 2 GB). Und sowohl der Boot-Vorgang als auch der Betrieb ab Memorystick sind wesentlich flüssiger als mit der Live-CD.

Folgende Arbeitsschritte sind erforderlich:

  • USB Memorystick als Laufwerk formatieren (mit dem frei verfügbaren HP USB Disk Storage Format Tool)
  • ISO-Disk-Image der Live-CD herunterladen und dessen Inhalt auf den Memory Stick kopieren (beides zusammen kann einige Stunden dauern!)
  • Konfigurationseinstellungen vornehmen

Die beste Referenz in diesem Zusammenhang ist Pen Drive Linux. Die Standardprozedur Boot and run Knoppix from a USB flash memory stick funktionierte auf Anhieb, setzt keinerlei Linux-Kenntnisse voraus und ist technisch nicht speziell anspruchsvoll – die grösste Hürde besteht darin, über die DOS-Kommandozeile eine EXE-Datei zu starten. Seit gestern gibt es zudem unter All In One USB Knoppix 5.1.0 zip eine vereinfachte Variante mit einem kleinen Installer, die selbst diese Hürde eliminiert.

Eine Spur anspruchsvoller wird es, wenn man auf dem Memorystick auch Einstellungen und Daten speichern möchte . Hierzu muss man auf dem Stick ein sogenanntes persistentes Home-Verzeichnis anlegen und anschliessend Linux anweisen, dieses auch zu benutzen. Für Knoppix gibt es auch hierzu eine Anleitung auf Pen Drive Linux: Knoppix Linux Live CD and USB flash drive persistent image How To. Wobei diese Anleitung nach meiner Beobachtung zwei kleine Fehler enthält:

  • Booting from the CD, Schritt 1: Während der Rechner von der Live-CD gebootet wird darf der USB-Stick noch nicht eingesetzt sein. Andernfalls wird er nämlich automatisch eingebunden (gemountet) und kann dann im weiteren Verlauf nicht mehr als Ziel für das persistente Home-Verzeichnis gewählt werden. Stattdessen soll der USB-Stick erst dann eingesetzt werden, wenn Knoppix ab der Live-CD fertig gebootet hat.
  • Saving System Settings, Schritt 5: Nach dem Schreiben der Konfigurationsdateien erscheint – anders als angegeben – keine Bestätigungsmeldung.

Auf dem Weg zu TYPO3 Version 5.0 "Phoenix"

Gerade wurde das TYPO3 Maintenance Release 4.0.4 veröffentlicht, und TYPO3 4.1 steht kurz vor der Fertigstellung (vgl. TYPO3 4.1 Beta1 erschienen). Das Entwickler-Team denkt allerdings bereits weiter – viel weiter. Die zukünftige Version 5 von TYPO3 (Code-Name «Phoenix») soll eine vollständige Neuentwicklung werden, die den Ballast der über Jahre gewachsenen Architektur abwirft. Stattdessen sollen moderne Technologien (insbesondere PHP5 bzw. PHP6), Konzepte und Standards implementiert werden, die neue Massstäbe bezüglich Qualität, Sicherheit, Skalierbarkeit, Wartbarkeit und Erweiterbarkeit setzen.

Bei den Features und der Benutzeroberfläche strebt man zwar Kontinuität an: Die «Seele von TYPO3» soll erhalten bleiben. Der technische Unterbau hingegen wird sich radikal ändern – mit der einschneidenden Konsequenz, dass TYPO3 5.x nicht rückwärtskompatibel zum aktuellen TYPO3 4.x sein wird. Eine Migration von der alten auf die neue TYPO3-Generation wird somit kein ganz simples Unterfangen sein, auch wenn die Entwickler entsprechende Dokumentationen und Tools bereitstellen wollen.

Die Idee einer neuen TYPO3-Generation entstand bereits 2005. Seinen offiziellen Start erlebte das Projekt mit Projektleiter Robert Lemke an den TYPO3 Developer Days 2006 in Dietikon/Zürich. Das erste greifbare Resultat ist ein Konzept, wie TYPO3 5.0 Daten speichern wird. Statt wie bisher einen Teil der Daten in einer Datenbank und einen Teil im Filesystem abzulegen, wird in Zukunft ein Content Repository benutzt. TYPO3 und seine Extensions sprechen dann nicht mehr direkt Datenbankinhalte oder Dateien an, sondern greifen über eine API auf das Content Repository zu. Jenes regelt die physische Datenspeicherung selbst, wobei weiterhin relationale Datenbanken (MySQL, Oracle…), aber auch andere Dateiformate (CSV, Excel…) für die Datenhaltung genutzt werden können. Zudem kann ein Content Repository besser mit hierarchisch strukturierten Informationen umgehen.

Das Konzept eines solchen Content Repositorys ist nicht TYPO3-spezifisch, sondern insbesondere von Day Communiqué her bekannt. Das Content Repository API des Schweizer CMS-Herstellers ist inzwischen unter der Bezeichnung JSR 170 zum offiziellen Standard in der Java-Welt erhoben worden. Mit Jackrabbit gibt es von der Apache Software Foundation auch ein JRS-170-konformes Open Source Content Repository, das allerdings ebenfalls in Java implementiert ist. Dank der PHP/Java-Bridge kann aber auch ein PHP-basiertes System wie TYPO3 auf Java-Software zugreifen, und so wird zunächst Jackrabbit als Content Repository für TYPO3 eingesetzt. Bis zur Veröffentlichung von TYPO3 5.0 will man dann ein eigenes Content Repository in PHP implementierten, damit das CMS auch ohne Java lauffähig ist; der Datenaustausch mit JRS-170-basierten Repositories aus der Java-Welt steht dann allerdings weiterhin offen.

Bis TYPO3 5.0 für den produktiven Einsatz verfügbar ist, wird noch viel Zeit vergehen. Die Roadmap nennt auch ganz bewusst keine Daten. Zudem werden die Versionen 4.x und 5.x eine ganze Weile parallel existieren – wie lang, das hängt ganz vom Interesse der TYPO3-Community ab.

Mehr Informationen:

Registered Commons: Digitale Werke registrieren

Es ist nicht einfach, im digitalen Zeitalter sein Urheberrecht durchzusetzen. Von vielen Urheberrechtsverletzungen wird man schlicht nie erfahren, und wenn, dann ist es oft aussichtslos, diese über die Landesgrenzen hinweg juristisch zu verfolgen. Grosse Unternehmen können sich gute Anwälte leisten oder auch technische Methoden zur Verhinderung von Kopien einsetzen (Stichwort: Digital Rights Management DRM). Einzelpersonen oder kleine Unternehmen dagegen müssen in der Regel hilflos zusehen, wenn ihre Werke unerlaubt genutzt werden.

Um keine unrealistischen Hoffnungen zu wecken: Auch Registered Commons kann daran nicht grundsätzlich etwas ändern. Das Aufspüren und Verfolgen von Missbräuchen bleibt nämlich weiterhin Sache der Urheber. Registered Commons ist aber eine Methode, dank der ein Urheber zumindest zweifelsfrei belegen kann, dass er tatsächlich der Urheber ist und wann er sein Werk unter welcher Lizenz publiziert hat.

Registered Commons ist also eine Zertifizierungsstelle, die Signaturen für digitale Werke ausgibt. Der Dienst ist zwar primär für Werke gedacht, die nicht dem normalen Copyright unterstellt werden sollen, sondern einer gemässigten Form (z.B. Creative Commons Licence, GNU Free Publication Licence) – wer will darf aber auch das klassische All Rights Reserved für sein Werk beantragen. Hinter Registered Commons stehen die Fachhochschule Vorarlberg sowie private Partner, die als Genossenschaft organisiert sind.

Da es oft nicht praktikabel ist, jedes digitale Werk einzeln bei Registered Commons einzureichen, gibt es schon erste Ansätze für Automatisierungen: Für WordPress beispielsweise ist ein Plug-in verfügbar, das jeden neuen Post automatisch bei Registered Commons zertifiziert.

Copyscape: Zitate, Textdiebstahl und Plagiate aufspüren

Rein technisch ist es herzlich einfach, Texte aus dem Internet zu kopieren und dann auf der eigenen Website zu publizieren. Rechtlich ist die Sache einiges komplizierter, denn viele dieser Texte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen damit nur unter bestimmten Bedingungen weiterverwendet werden. Auch wenn oft keine böse Absicht dahinter steckt und sich der Schaden in Grenzen hält: Das Internet ist voll von unautorisierten Kopien.

In der Regel unbedenklich ist das Zitat, also die Wiedergabe eines kurzen Textausschnitts in der Originalfassung inklusive Herkunftsangabe. Die Reproduktion kompletter Texte bedarf hingegen – sofern die Schutzfrist nicht abgelaufen ist oder der Urheber die Wiedergabe ausdrücklich erlaubt (etwa durch eine Creative Commons Licence oder eine GNU Free Documentation Licence) – die Zustimmung des Urhebers. Keinesfalls zulässig ist es dabei, einen fremden Text als den eigenen auszugeben – das wäre dann ein Plagiat.

Natürlich kann Copyscape nicht zwischen diesen verschiedenen Formen der Textwiedergabe unterscheiden. Der Service hilft lediglich, eigene Texte auf fremden Websites aufzuspüren. Die Entscheidung, ob es ein (erwünschtes) Zitat oder ein (unerwünschtes) Plagiat ist, muss der Suchende selbst fällen. Copyscape baut auf der Goole API auf und bietet drei verschiedene Dienste:

  • Copyscape Free für gelegentliche manuelle Checks (kostenlos, limitiert auf 20 Suchen pro Website und Monat sowie auf 10 Treffer)
  • Copyscape Premium für regelmässige manuelle Checks (kostenflichtig)
  • Copysentry für regelmässige automatisierte Checks (kostenpflichtig)

Die Wikipediaisierung von Meyers Lexikon

Auch wenn Vorbehalte in gewissen Fällen berechtigt sind: Die Wikipedia ist innert kürzester Zeit zu einer ernsthaften Konkurrenz für die etablierten Lexika geworden. Die Reaktion der Verlage ist unterschiedlich: Während der Brockhaus auf seine Reputation vertraut und gute Information gegen gutes Geld verkauft, nimmt sich Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden die Wikipedia zum Vorbild: Die Artikel sind online frei verfügbar, und wer sich (kostenlos) registriert, kann zudem neue Artikel zur Aufnahme in das Lexikon vorschlagen und bestehende Artikel kommentieren. Die Finanzierung soll offenbar durch Google-AdSense-Anzeigen erfolgen. Das Modell ist ein interessanter Kompromiss zwischen dem JeKaMi der Wikipedia und der klassischen Informationshoheit der Lexikon-Redakteure. Wobei man wissen muss, dass Meyers Lexikon genau wie der Brockhaus zum Bibliographischen Institut & F. A. Brockhaus AG gehört und dieser Verlag somit mit seinen zwei Marken eine Doppelstrategie fährt.

OpenOffice.org als Version 2.1

Die freie Office-Suite OpenOffice.org liegt seit einigen Tagen in der Version 2.1 vor. Die wichtigsten Neuerungen:

  • Das Präsentationsprogramm Impress unterstützt nun Präsentationen mit mehreren Bildschirmen (z.B. Hauptpräsentation auf Beamer, Notizen auf Notebook).
  • Bei der Tabellenkalkulation Calc wurde der HTML-Export verbessert.
  • Das Datenbankprogramm Base wurde bezüglich des Zugriffs auf Access-Datenbanken überarbeitet.
  • OpenOffice.org bietet neu eine automatische Benachrichtigung, sobald Software-Updates vorliegen.
  • Die Office-Suite wurde in weitere Sprachen übersetzt und bietet zusätzliche Extensions.

Best Practice: Time Stretching & Pitch Shifting

Time Stretching meint die Verlangsamung oder Beschleunigung einer Audioaufnahme, ohne dabei deren Tonhöhe zu verändern (wie man dies vom analogen Plattenspieler her kennt). Pitch Shifting ist gewissermassen das Gegenstück, d.h. die Veränderung der Tonhöhe, ohne aber das Tempo zu beeinflussen.

Diese beiden Funktionen vereint Best Practice in einem einfachen Windows-Programm. Es ist nicht als Signalprozessor für hochwertige Audioaufnahmen gedacht, sondern als Übungshilfe: Will man ein Stück ab CD nachspielen bzw. nachsingen, dann kann es hilfreich sein, dieses etwas langsamer ablaufen zu lassen oder die Tonhöhe anzupassen. Ersteres macht das Programm gemäss einem Testbericht im c’t 01/2007 qualitativ gut, letzteres eher mässig. Hilfreich ist ferner die Loop-Funktion, dank der man eine zu übende Passage ad libitum wiederholen kann.

Google erschliesst US-Patente

Seit einigen Tagen ermöglicht die Google Patent Search Volltextsuchen über alle 7 Millionen Patente des United States Patent and Trademarkt Office (USPTO). Die Patentschriften werden – genau wie bei der Google Buchsuche – als Faksimile angzeigt, Fundstellen des gesuchten Stichworts werden farbig hervorgehoben.

Es liegt auf der Hand, dass die Google Patent Search ein hervorragendes Werkzeug für jeden Patentanwalt darstellt. Für alle anderen erschliesst der neue Google-Service zahlreiche kuriose Erfindungen wie einen Shark Protector Suit oder eine Amusement Device incorporating Simulated Cheese and Mice (wie das offizielle Google Blog launisch berichtet). Zugleich macht die Google Patent Search aber auch deutlich, wieviele Ideen durch Patente geschützt sind. Und gelegentlich fragt man sich, wie die armen Patentbeamten aufgrund der eingereichten Patentschriften überhaupt beurteilen wollen, ob die Idee tatsächlich neu und schützenswert ist.