Der Norddeutsche Rundfunk NDR stellt ausgewählte Beiträge aus den Magazin-Sendungen «Zapp» und «Extra 3» unter einer Creative-Commons-Lizenz im Internet zur Verfügung. Die Wahl ist dabei auf die vergleichsweise restriktive BY-NC-ND-Version gefallen, was konkret bedeutet: Die Sendungen dürfen ausschliesslich zu nicht-kommerziellen Zwecken weiterverbreitet und nicht verändert werden.
Das Ganze ist offenbar nur ein Test. Doch eigentlich wäre das Modell nur konsequent: Da die Öffentlichkeit die Sendungen über Gebühren finanziert, sollte sie auch ein Nutzungsrecht an den Eigenproduktionen der öffentlich-rechtlichen Sender erhalten. Dies wäre zugleich ein starkes Argument in der ewigen Diskussion um die Radio- und Fernsehgebühren.

Man kann sicher geteilter Meinung sein darüber, ob ein FTP-Client ein eigenständiges Programm ist oder ob die Fähigkeit, Dateien hoch- und herunterzuladen, eigentlich Bestandteil eines Web-Browsers sein sollte.

