Freie Übersetzungsdienste

Fast jeder, der schon einmal einen deutschen Text ins Englische übersetzen musste (oder umgekehrt) kennt wahrscheinlich das LEO Wörterbuch: Das Urgestein der freien Online-Übersetzer ist nach wie vor sehr populär und bietet inzwischen auch Übersetzungen ins Französische und Spanische.

Vielleicht weniger bekannt ist dict.cc. Es beschränkt sich auf Deutsch/Englisch-Übersetzungen, bietet aber eine deutlich frischere Benutzeroberfläche. dict.cc basiert teilweise auf BeoLingus, der Deutsch, Englisch und Spanisch spricht und ebenfalls eine attraktive Optik bietet.

Auch Google hat Übersetzungsdienste zu bieten: Unter Google Translate kann man komplette Webseiten übersetzen lassen – wobei das Resultat oft eher erheiternd als wirklich brauchbar ist. Wesentlich nützlicher ist der Übersetzungsdienst für Einzelwörter oder Phrasen an derselben Stelle.

Als eine Art Metaportal zu freien Übersetzungsdiensten fungiert eine Seite von Langenberg. Auch wenn das Design etwas staubig aussieht, so findet man hier doch eine Reihe von wertvollen oder auch kuriosen Diensten. In die zweite Kategorie gehört etwa der Xerox Language Guesser, der einem zumindest sagt, in welcher Sprache ein Text geschrieben wurde.

Dossier zu Open Source

Open Source ist nicht bloss ein Weg, um gratis an Software zu kommen. Open Source ist nach einem Vierteljahrhundert zu einem wichtigen technologischen, wirtschaftlichen und sozialen Faktor in der Informationsgesellschaft geworden. Ähnliches gilt für Open Access, den freien Zugang zu Wissen. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat deshalb ein sehr empfehlenswertes Dossier zu Open Source zusammengestellt. Und schreibt dort:

“Heute treiben Open Source-Programme große Teile des Internets an und machen den Größen der Softwareindustrie ernste Konkurrenz. Und mehr noch: Open Source ist zu einer weltweiten sozialen Bewegung geworden, die antritt, nach der Software nun auch Wissen und Kultur zu ‘befreien’.”

Founders’ Copyright: 14 (oder 28) Jahre sind genug

Mit dem Founders’ Copyright lanciert Creative Commons eine neue Form der Lizenzierung von urheberrechtlich geschütztem Material: Texte, Bilder, Audio- und Videoaufnahmen, welche dem Founder’s Copyright unterstehen, sind zwar ganz normal geschützt, aber nur 14 Jahre lang (statt bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, wie es das US-Copyright-Gesetzt vorsieht). Optional kann der Urheber sein Urheberrecht um weitere 14 auf total 28 Jahre verlängern.

Dies ist keine neue Erfindung – im Gegenteil: Es entspricht dem, was im ersten US-Copyright-Gesetzt von 1790 festgeschrieben wurde. Creative Commons empfindet diese beschränkte Frist als die fairere Lösung:

“The Framers of the U.S. Constitution understood that copyright was about balance — a trade-off between public and private gain, society-wide innovation and creative reward. […] We want to help restore that sense of balance — not through any change to the current laws — but by helping copyright holders who recognize a long copyright term’s limited benefit to voluntarily release that right after a shorter period.”

Vorlesungen der University of California als Webcast

Die renommierte University of California in Berkeley bietet einen Teil ihrer Vorlesungen als frei zugängliche Webcasts an – je nach dem als Video-Stream, Audio-Stream oder als MP3-Datei zum Herunterladen. Auch zum Thema Open Source und Open Content gibt es einen Kurs: Open Source Development and Distribution of Digital Information: Technical, Economic, Social, and Legal Perspectives.

Registered Commons: Digitale Werke registrieren

Es ist nicht einfach, im digitalen Zeitalter sein Urheberrecht durchzusetzen. Von vielen Urheberrechtsverletzungen wird man schlicht nie erfahren, und wenn, dann ist es oft aussichtslos, diese über die Landesgrenzen hinweg juristisch zu verfolgen. Grosse Unternehmen können sich gute Anwälte leisten oder auch technische Methoden zur Verhinderung von Kopien einsetzen (Stichwort: Digital Rights Management DRM). Einzelpersonen oder kleine Unternehmen dagegen müssen in der Regel hilflos zusehen, wenn ihre Werke unerlaubt genutzt werden.

Um keine unrealistischen Hoffnungen zu wecken: Auch Registered Commons kann daran nicht grundsätzlich etwas ändern. Das Aufspüren und Verfolgen von Missbräuchen bleibt nämlich weiterhin Sache der Urheber. Registered Commons ist aber eine Methode, dank der ein Urheber zumindest zweifelsfrei belegen kann, dass er tatsächlich der Urheber ist und wann er sein Werk unter welcher Lizenz publiziert hat.

Registered Commons ist also eine Zertifizierungsstelle, die Signaturen für digitale Werke ausgibt. Der Dienst ist zwar primär für Werke gedacht, die nicht dem normalen Copyright unterstellt werden sollen, sondern einer gemässigten Form (z.B. Creative Commons Licence, GNU Free Publication Licence) – wer will darf aber auch das klassische All Rights Reserved für sein Werk beantragen. Hinter Registered Commons stehen die Fachhochschule Vorarlberg sowie private Partner, die als Genossenschaft organisiert sind.

Da es oft nicht praktikabel ist, jedes digitale Werk einzeln bei Registered Commons einzureichen, gibt es schon erste Ansätze für Automatisierungen: Für WordPress beispielsweise ist ein Plug-in verfügbar, das jeden neuen Post automatisch bei Registered Commons zertifiziert.

Copyscape: Zitate, Textdiebstahl und Plagiate aufspüren

Rein technisch ist es herzlich einfach, Texte aus dem Internet zu kopieren und dann auf der eigenen Website zu publizieren. Rechtlich ist die Sache einiges komplizierter, denn viele dieser Texte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen damit nur unter bestimmten Bedingungen weiterverwendet werden. Auch wenn oft keine böse Absicht dahinter steckt und sich der Schaden in Grenzen hält: Das Internet ist voll von unautorisierten Kopien.

In der Regel unbedenklich ist das Zitat, also die Wiedergabe eines kurzen Textausschnitts in der Originalfassung inklusive Herkunftsangabe. Die Reproduktion kompletter Texte bedarf hingegen – sofern die Schutzfrist nicht abgelaufen ist oder der Urheber die Wiedergabe ausdrücklich erlaubt (etwa durch eine Creative Commons Licence oder eine GNU Free Documentation Licence) – die Zustimmung des Urhebers. Keinesfalls zulässig ist es dabei, einen fremden Text als den eigenen auszugeben – das wäre dann ein Plagiat.

Natürlich kann Copyscape nicht zwischen diesen verschiedenen Formen der Textwiedergabe unterscheiden. Der Service hilft lediglich, eigene Texte auf fremden Websites aufzuspüren. Die Entscheidung, ob es ein (erwünschtes) Zitat oder ein (unerwünschtes) Plagiat ist, muss der Suchende selbst fällen. Copyscape baut auf der Goole API auf und bietet drei verschiedene Dienste:

  • Copyscape Free für gelegentliche manuelle Checks (kostenlos, limitiert auf 20 Suchen pro Website und Monat sowie auf 10 Treffer)
  • Copyscape Premium für regelmässige manuelle Checks (kostenflichtig)
  • Copysentry für regelmässige automatisierte Checks (kostenpflichtig)

Die Wikipediaisierung von Meyers Lexikon

Auch wenn Vorbehalte in gewissen Fällen berechtigt sind: Die Wikipedia ist innert kürzester Zeit zu einer ernsthaften Konkurrenz für die etablierten Lexika geworden. Die Reaktion der Verlage ist unterschiedlich: Während der Brockhaus auf seine Reputation vertraut und gute Information gegen gutes Geld verkauft, nimmt sich Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden die Wikipedia zum Vorbild: Die Artikel sind online frei verfügbar, und wer sich (kostenlos) registriert, kann zudem neue Artikel zur Aufnahme in das Lexikon vorschlagen und bestehende Artikel kommentieren. Die Finanzierung soll offenbar durch Google-AdSense-Anzeigen erfolgen. Das Modell ist ein interessanter Kompromiss zwischen dem JeKaMi der Wikipedia und der klassischen Informationshoheit der Lexikon-Redakteure. Wobei man wissen muss, dass Meyers Lexikon genau wie der Brockhaus zum Bibliographischen Institut & F. A. Brockhaus AG gehört und dieser Verlag somit mit seinen zwei Marken eine Doppelstrategie fährt.

Google erschliesst US-Patente

Seit einigen Tagen ermöglicht die Google Patent Search Volltextsuchen über alle 7 Millionen Patente des United States Patent and Trademarkt Office (USPTO). Die Patentschriften werden – genau wie bei der Google Buchsuche – als Faksimile angzeigt, Fundstellen des gesuchten Stichworts werden farbig hervorgehoben.

Es liegt auf der Hand, dass die Google Patent Search ein hervorragendes Werkzeug für jeden Patentanwalt darstellt. Für alle anderen erschliesst der neue Google-Service zahlreiche kuriose Erfindungen wie einen Shark Protector Suit oder eine Amusement Device incorporating Simulated Cheese and Mice (wie das offizielle Google Blog launisch berichtet). Zugleich macht die Google Patent Search aber auch deutlich, wieviele Ideen durch Patente geschützt sind. Und gelegentlich fragt man sich, wie die armen Patentbeamten aufgrund der eingereichten Patentschriften überhaupt beurteilen wollen, ob die Idee tatsächlich neu und schützenswert ist.

Democracy Player: Freies Internet-TV mittels Video-Blogs

Der Democracy Player ist zunächst einfach ein Open Source Video Player. Er basiert auf VLC (vgl. Open Source Essentials: VLC Media Player) und beherrscht dadurch eine stattliche Anzahl von Video- und Audioformaten. Die Benutzeroberfläche ist gefällig und selbsterklärend, die Software ist für Windows, Mac OS X und diverse Linux-Distributionen verfügbar.

Viel Komfort bietet der Democracy Player wenn es darum geht, neue Videos zu finden und herunterzuladen. Grundsätzlich braucht man hierfür den Player nie zu verlassen. Über das integrierte Suchfeld kann man direkt auf YouTube, Google Video & Co. nach Videos suchen, und die Trefferliste wird direkt im Player dargestellt. Allerdings ist dies eine reine Stichwortsuche – das Durchstöbern von Kategorien und Bestenlisten wie auf www.youtube.com ist nicht möglich.

Letzteres ist allerdings auch nicht Sinn der Sache, denn der Democracy Player hat zu diesem Zweck den Democracy Channel Guide integriert. Dort kann man nicht nur einzelne Videos herunterladen, sondern auch Video-Podcasts abonnieren, die als RSS-Feeds angeboten werden. Beim Download agiert der Democracy Player als BitTorrent-Client, die Videos werden also nach dem Peer-to-Peer-Prinzip verteilt, was den Server entlastet, auf dem ein Video angeboten wird.

Der Democracy Player will aber nicht einfach nur ein guter Video Player für das Internet sein, sondern er steht für ein politisches Konzept: Die Participatory Culture Foundation, welche hinter dem Projekt steht, strebt mit der Democracy Internet TV Platform ein freies, kollaboratives Internet-Fernsehen auf Basis von Video-Blogs an.

Der Democracy Player ist in diesem Konzept die wichtigste, aber nicht die einzige Komponente. Wer das Programm des Internet-Fernsehens selbst mitgestalten will, benutzt die Broadcast Machine, ein PHP-Skript, das auf der eigenen Website installiert wird und die Publikation von eigenen Video-Podcasts über das BitTorrent-Protokoll erlaubt. Um (eigene oder fremde) Videos zu promoten steht zudem die Web-Plattform Videobomb zur Verfügung.

OASE: Literaturrecherche für Hochschul-Publikationen

Viele Hochschulen besitzen heute eigene Dokumenten-Server, auf denen Dissertationen, Diplomarbeiten, Forschungsberichte und Ähnliches publiziert werden (vgl. ZORA: Open Access Server der Uni Zürich ist online). Damit man bei der Literaturrecherche nicht jeden Dokumenten-Server einzelnen durchsuchen muss, wurde die Meta-Suche OASE (Open Access to Scientific Literature) geschaffen. Über ein einfaches Interface können parallel rund 40 Dokumenten-Server aus Deutschland nach bibliographischen Daten durchsucht werden – eine Volltextsuche steht leider noch nicht zur Verfügung.