Für den Fall der Fälle
Sonntag, den 30. Januar 2005Wer glaubt, dass Surfen Privatsache sei und niemand wisse, was man dabei so treibt, der hat nicht begriffen, wie das Internet funktioniert und was das Schweizer Recht zu diesem Thema sagt. Lapidar heisst es dazu im Tages-Anzeiger vom 20.1.2005:
„Seit dem 1. April 2004 sind sie [die Internetprovider] von Gesetz wegen verpflichtet, so genannte ‚Randdaten‘ zu speichern. Sie archivieren, wann von welcher IP-Adresse an welche IP-Adresse Daten geschickt wurden. […] Die Daten sind mindestens sechs Monate aufzubewahren und im Falle einer Strafverfolgung zugänglich zu machen.“
Interessant, dass sich allenthalben Widerstand gegen eine flächendeckende DNA-Datenbank regt, mit der man Gewaltverbrecher rasch überführen könnte – und dass man im Bereich der Informationstechnologie eine flächendeckende Überwachung auf Vorrat einfach so hinnimmt.
Die Sprecherin von Bluewin stellt immerhin klar, dass nur die IP-Verbindungen, nicht aber die konkreten Inhalte z.B. von E-Mails gespeichert würden. Wobei im gleichen Artikel der Sprecher des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zugeben muss, dass noch kein einziges Mal kontrolliert wurde, ob sich die Provider auch daran halten…